Kollegin nach einer Party zum Sex gezwungen
Ob das Urteil gegen den Hauptfeldwebel rechtskräftig wird, ist noch unklar. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Mittwoch, dass der Rechtsmittelweg noch geprüft werde. Die Tat soll sich vor zwei Jahren im Feldlager Camp Marmal in Mazar-i-Sharif zugetragen haben. Der 36-Jährige soll eine Kollegin nach einer Party zum Sex gezwungen haben. Die Anklage stützte sich wesentlich auf die Aussage der Frau.
Zeugenaussage zuvor auf Video aufgenommen
Die Kollegin war zwar während des Prozesses vernehmungsunfähig, allerdings wurde ihre Zeugenaussage zuvor auf Video aufgenommen und in der Verhandlung gezeigt. Sie habe sich aus Angst nicht gegen die Vergewaltigung wehren können, sagte die Bundeswehr-Soldatin in ihrer Aussage. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er hatte erklärt, dass der Sex mit der Frau einvernehmlich gewesen sei. Die Soldatin habe ihn sogar dazu animiert.
Kemptener Justiz für den Fall zuständig
Der angeklagte Feldjäger stammt aus Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf, auch das mutmaßliche Opfer kommt aus Nordrhein-Westfalen. Dennoch ist die Kemptener Justiz für den Fall zuständig. Denn die Justizbehörden in der Allgäuer Stadt verfolgen bundesweit zentral Straftaten "von Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung".