BVerfG prüft Auswahlverfahren für Medizinstudium

Das Bundesverfassungsgericht stellt die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium mit einer Konzentration auf die Abiturnote auf den Prüfstand. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung am 04.10.2017 in Karlsruhe stand die Frage, ob das derzeitige Verfahren mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und des Ausbildungsplatzes sowie dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist (Az.: 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14).

VG-Richter halten Regelung für teilweise verfassungswidrig

Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, fragte eingangs, ob die Abiturnote in einem föderal differenzierten Schulsystem dafür überhaupt aussagekräftig sei. Hintergrund des Normenkontrollverfahrens sind Klagen von zwei Bewerbern für das Studienfach Humanmedizin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter dort halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig, weil viele Bewerber von vornherein ausgeschlossen seien. Für die Vergabe von Studienplätzen mit Numerus clausus ist die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

Fast 62.000 Bewerber für knapp 11.000 Ausbildungsplätze

Aktuell werden 20% der Studienplätze nach Abiturnote vergeben, 20% nach Wartezeit und der Rest in einem Auswahlverfahren direkt an den Hochschulen, bei dem auch die Abiturnote eine große Rolle spielt. Bei der direkten Vergabe nach Notendurchschnitt sei heute ein Wert von 1,0 bis 1,2 erforderlich. Nach Kirchhofs Angaben drängen sich aktuell fast 62.000 Bewerber auf knapp 11.000 Ausbildungsplätze. Im Wartezeitverfahren dauert es 14 bis 15 Semester bis zur Zulassung.

Regelstudienzeit überschreitende Wartezeiten verfassungswidrig?

Das Gelsenkirchener Gericht hält Wartezeiten, die die Regelstudienzeit überschreiten, für verfassungswidrig. Der Bevollmächtigte der beklagten Stiftung für Hochschulzulassung, Max-Emanuel Geis, stellte das infrage. Ein System, das Optimierungsbedarf habe, sei nicht automatisch verfassungswidrig. Weitere Kritik des VG gab es an fehlenden Länderquoten bei der Berücksichtigung der Abiturnoten im Vergabeverfahren der Universitäten.

Ausweitung spezifischer Tests angeregt

In der Verhandlung kam von verschiedenen Seiten die Anregung, den Anteil spezifischer Test auszuweiten. "Wir sind dafür, in einem zentralen Test die menschlichen, empathischen und ärztlichen Fähigkeiten zu prüfen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. In Hamburg gibt es nach Angaben von Wolfgang Hampe vom Universitätsklinikum Eppendorf bereits gute Erfahrungen mit Interviews.

Gewerkschaft fordert mehr Studienplätze

Bis zu einer Entscheidung des BVerfG vergehen in der Regel mehrere Monate. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte vom Bund bessere Chancen für alle Bewerber bei der Zulassung zu einem Studium. "In vielen Studiengängen ist ein Studienplatz selbst mit überdurchschnittlichen Abiturnoten erst nach langen Wartezeiten zu bekommen", sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Der Bund müsse sich endlich seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung stellen. Neben einem fairen Zulassungsverfahren sei ein bedarfsgerechter Ausbau der Studienplätze nötig, mahnte Keller.

BVerfG - 1 BvL 3/14

beck-aktuell-Redaktion, 4. Oktober 2017 (dpa).

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