BVerfG kündigt Entscheidung zur Triage an

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am 28.12.2021 eine Entscheidung zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie. Das kündigte das Gericht auf seiner Internetseite an. Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Mit ihrer Verfassungsklage wollen sie erzwingen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt.

BVerfG lehnte Eilantrag auf Triage-Regelung ab

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt. Die Klägerinnen und Kläger hatten ihre Verfassungsbeschwerde 2020 auch mit einem Eilantrag verbunden. Damit wollten sie durchsetzen, dass bis zum Abschluss des geforderten Gesetzgebungsverfahrens ein Gremium, in dem auch behinderte Menschen vertreten sind, Regelungen für die Zwischenzeit erarbeitet. Dem waren die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats nicht nachgekommen.

Diskussion durch Omikron wieder akut

Die Richter teilten damals mit, die Verfassungsbeschwerde werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten. Im Sommer 2020 sahen sie auch keinen Grund für große Eile: Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es im Moment nicht wahrscheinlich erscheinen, dass eine Triage-Situation eintrete. Inzwischen stellt sich die Lage komplett anders dar. Die vierte Corona-Welle hat in den vergangenen Wochen vielerorts Krankenhäuser an die Belastungsgrenze gebracht. Und Experten warnen vor einer noch viel dramatischeren Entwicklung durch die Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron.

Wurde Regelung für Umgang mit behinderten Menschen versäumt?

Im Grundgesetz steht: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Nach den Angaben des Gerichts soll sich die Karlsruher Entscheidung auf die Frage konzentrieren, ob der Gesetzgeber dieses Gebot verletzt hat, indem er keine ausdrücklichen Vorkehrungen für den Umgang mit behinderten Menschen getroffen hat. Der Beschluss wird an dem Tag um 09.30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2021 (dpa).