BVDW-Vizepräsident: Urteil geht an Realität vorbei
"Der Ansatz, dass Unternehmen, die kommerzielle Fanpages betreiben, die Verantwortung für die Datenverarbeitung mittragen sollen, ist im Prinzip vielleicht noch nachvollziehbar", sagte BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr (IP Deutschland). In der Praxis aber könnten solche Fanpage-Betreiber keinerlei Einfluss auf die Datenverarbeitung des Social-Media-Anbieters nehmen – es sei vor dem Hintergrund "vollkommen realitätsfern, diese dennoch in die Verantwortung zu nehmen." Insofern führe das viele Prinzipien des Datenschutzrechtes ad absurdum, so Duhr.
BVerwG prüft nun Auswirkungen auf Praxis
Das Urteil führe zu vielen offenen Fragen bei Betreibern von Facebook-Fanpages. Die wichtigste sei, ob Unternehmen die Fanpages nun abschalten sollten. BVDW-Rechtsexperte Michael Neuber sagt dazu: "Der EuGH sieht in seinem Urteil eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und einem Fanpagebetreiber, betont aber auch, dass dies nicht zwangsläufig eine gleichwertige Verantwortlichkeit bedeutet. Was das für die Praxis bedeuten soll, wird sich erst noch zeigen müssen – vor allem, weil der Fall nun zurück geht an das Bundesverwaltungsgericht." Dieses werde für den Grad der jeweiligen Verantwortlichkeit nun im Detail die vom Fanpagebetreiber vorgenommenen Einstellungen betrachten müssen. Verantwortlichkeitspflichten träfen den Fanpagebetreiber aber wohl in jedem Fall. Denn eine Möglichkeit, die Datenverarbeitung grundsätzlich umzugestalten oder gar auszuschließen, gebe es nicht.
Betreiber müssen nicht mit Abschaltung reagieren
Damit Betreiber einer Fanseite überhaupt sanktioniert werden können, bedarf es laut BVDW entweder einer Ermittlung durch die entsprechende Aufsichtsbehörde oder einer Wettbewerbsklage durch Dritte. Das EuGH-Urteil sei jedenfalls kein Grund für Seitenbetreiber, sofort in Panik zu verfallen, betont BVDW-Jurist Neuber. "Der EuGH hat nicht entschieden, ob Fanpages nun deswegen abgeschaltet werden müssen. Unklar bleibt bis zur Klärung der Detailfragen durch das Bundesverwaltungsgericht hingegen die Frage der Reichweite der Entscheidung."
Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2018.
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und des Betreibers einer Facebook-Fanpage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher, BeckRS 2018, 10155
Martini/Fritzsche, Mitverantwortung in sozialen Netzwerken, NVwZ 2015, 1497
Weichert, Informationstechnische Arbeitsteilung und datenschutzrechtliche Verantwortung - Plädoyer für eine Mitverantwortlichkeit bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten, ZD 2014, 605
Pieper/Krügel, VG Schleswig: Facebook-Fanpage-Betreiber sind datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, ZD-Aktuell 2013, 03831
BVerwG, Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit einer Facebook-Fanpage, BeckRS 2016, 44371
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH, Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet gemeinsam mit Facebook für Verarbeitung personenbezogener Daten auf Fanpage, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.06.2018, becklink 2010059
BVerwG: EuGH soll zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpage entscheiden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.02.2016, becklink 2002552
Streit um Facebook-Fanpages: Schleswig-Holsteins Datenschutzaufsicht geht in Revision, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.09.2014, becklink 1034856
OVG Schleswig, Anordnung zur Abschaltung einer Facebook-Fanpage rechtswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.09.2014, becklink 1034454
Datenschützer legt Berufung ein: Sind Facebook-Fanseiten-Betreiber für Verarbeitung von Nutzerdaten datenschutzrechtlich mitverantwortlich?, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.11.2013, becklink 1029437