Bundesumweltministerin Schulze will Insektenschutz gesetzlich festschreiben

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will den Insektenschutz in Deutschland gesetzlich festschreiben. Das Vorhaben ist Teil einer konkretisierten Fassung des "Aktionsprogramms Insektenschutz", das der Deutschen Presse-Agentur am 17.02.2019 vorlag und am 15.02.2019 in die Ressortabstimmung gegangen war. Zuerst hatte die "Bild am Sonntag" darüber berichtet.

Beitrag gegen Insektensterben

Mit dem Programm will die Bundesregierung dem Insektensterben entgegenwirken. Das nun geplante Gesetz solle verbindliche Vorgaben machen, mit Änderungen im Naturschutzrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Düngerecht sowie im Wasserrecht. "Wir Menschen brauchen die Insekten. Sie verdienen Schutz durch ein eigenes Gesetz", sagte Schulze der "Bild am Sonntag". "Damit schützen wir nicht nur Hirschkäfer und Erdhummeln, sondern vor allem uns selbst." Rund 70% der in Deutschland lebenden Tierarten sind Insekten. Sie sind wichtig für die Bestäubung von Pflanzen, als Nahrung für andere Tiere und für das ökologische Gleichgewicht.

Anwendung von Pestiziden soll umwelt- und naturverträglich erfolgen

Dem "Aktionsprogramm" zufolge will sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen. Schulze schlägt zugleich vor, den Insektenschutz und die dazu gehörige Forschung zusätzlich mit 100 Millionen Euro im Jahr zu fördern. Ferner soll es klare Vorgaben für eine "umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pestiziden und deutliche Reduzierung des Eintrags von Pestiziden und anderen Schadstoffen in Insektenlebensräume" geben. Das Programm muss mit dem Agrarministerium abgestimmt werden, das etwa für den Ausstieg aus dem Unkrautgift Glyphosat und die Regeln fürs Düngen auf den Feldern zuständig ist.

Eckpunkte bereits im Juni 2018 verabschiedet

Dem Zeitungsbericht zufolge will die Ministerin das "Aktionsprogramm" im April 2019 ins Kabinett bringen. Eckpunkte hatte das Kabinett im Juni 2018 verabschiedet, weitere Details legte Schulze im Oktober 2018 vor.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2019 (dpa).

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