Bundestags-Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. “Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von Vergeltungsschlägen gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig“, heißt es in der am 10.09.2018 vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise.

Beteiligung an Vergeltungsschlag weder mit Völkerrecht noch mit Grundgesetz vereinbar

Am 10.09.2018 war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.

SPD-Chefin Nahles erteilt möglichem Einsatz politische Absage

Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen, heißt es im Bundestag. Nach Auffassung der Wissenschaftler des Bundestags dürfte die Bundesregierung dem Parlament also einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen. SPD-Chefin Andrea Nahles hat einem solchen Einsatz auch schon eine politische Absage erteilt. Mehrere Politiker der Union haben dagegen dafür plädiert, sich die Option offen zu halten.

Redaktion beck-aktuell, 11. September 2018 (dpa).