Finanzausschuss des Bundestages beschließt Förderung von Startups

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 30.11.2016 Maßnahmen zur Verbesserungen der Situation sogenannter Startups beschlossen. Das Gremium stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (BT-Drs. 18/9986, 18/10348) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion die Linke lehnte den Entwurf ab, während sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen enthielt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf beschlossen.

Reform der steuerlichen Verlustverrechnung

Mit dem Entwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.

Koalitionsfraktionen erwarten Stärkung junger Wachstumsunternehmen

Für die CDU/CSU-Fraktion bedeutet der Entwurf, dass junge Wachstumsunternehmen jetzt gestärkt würden. Es sei eine gute Regelung gefunden worden. Die SPD-Fraktion schloss sich dieser Bewertung an und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich Selbstfinanzierungskräfte entwickeln könnten.

Die Linke befürchtet Steuerausfälle wegen Gestaltungsanfälligkeit

Die Fraktion Die Linke befürchtet, dass das Gesetz nicht nur auf Startups Anwendung findet, sondern auch andere Unternehmen die Verlustverrechnung nutzen würden. Es werde zu einem massiven Wiederaufleben der sogenannten Mantelverkäufe kommen, bei denen Unternehmen andere Firmenmäntel mit Verlusten erwerben, um diese Verluste mit eigenen Gewinnen verrechnen zu können. Durch die Gestaltungsanfälligkeit werde der Gesetzentwurf zu weit höheren Steuerausfällen als den von der Regierung angenommenen 600 Millionen Euro führen.

Bündnisgrüne kritisieren Ausgestaltung des Entwurfs

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt der Gesetzentwurf seit Jahren erhobene Forderungen der Grünen auf. Die Richtung sei richtig. Allerdings übte die Fraktion Kritik an der konkreten Ausgestaltung des Entwurfs.

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2016.

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