Bundestag will Parteieinsätze von Abgeordneten-Mitarbeitern verhindern

Der Bundestag will künftig verhindern, dass Abgeordnete ihre Mitarbeiter für nicht-parlamentarische Tätigkeiten wie Parteiarbeit oder Wahlkämpfe einsetzen. Dazu habe der Ältestenrat die Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz ergänzt, teilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) allen Abgeordneten mit. Von der finanziellen Erstattung ausgeschlossen sind demnach “Tätigkeiten von Mitarbeitern, die nicht der Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit dienen“. Zuerst hatte die “Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Bundestag beschäftigt über 5.300 Abgeordnetenhelfer

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung beschäftigen die 709 Abgeordneten insgesamt 5.336 Mitarbeiter, 2762 in ihren Berliner Büros und 2.574 in ihren Wahlkreisbüros. Nicht alle von ihnen haben aber volle Stellen, auch Studenten mit kleinen Verträgen sind darunter. Im Bundeshaushalt 2020 sind für die Bezahlung dieser Mitarbeiter 257,7 Millionen Euro vorgesehen.

Bundestags-Mitarbeiter nicht für Wahlkampf und Parteiarbeit vorgesehen

Der Ältestenrat beschloss nun eine Liste von Arbeiten, die keinen hinreichenden Bezug zum Abgeordnetenmandat haben und deshalb von Mitarbeitern nicht während der Arbeitszeit ausgeübt werden dürfen. Für Wahlkämpfe werden zum Beispiel das Betreuen von Ständen, Telefonwahlkampf, Tür-zu-Tür-Wahlkampf, das Verteilen von Materialien und das Aufhängen von Plakaten sowie die organisatorische Vorbereitung von Wahlprogrammen genannt. Für Parteiarbeit werden die organisatorische Vorbereitung und das Durchführen von Parteitagen oder Veranstaltungen, das Übernehmen einer telefonischen Hotline, Pressearbeit und das Ausüben von Funktionen einer Parteigeschäftsstelle aufgelistet.

BVerfG fordert hinreichenden Mandatsbezug

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 in einem Urteil kritisiert, die gegenwärtigen Regeln stellten nicht sicher, dass bei der Tätigkeit der Abgeordneten-Mitarbeiter ein hinreichender Mandatsbezug gewährleistet sei. Es sah eine “besondere Missbrauchsanfälligkeit“ hinsichtlich des Einsatzes im Wahlkampf. Zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien müsse der Bundestag dem verstärkt entgegenwirken. Das gehe zum Beispiel durch ergänzende Regelungen des Abgeordnetengesetzes. Karlsruhe hatte auch eine “nachvollziehbare Kontrolle“ verlangt.

Empfehlung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

In dem erst jetzt bekannt gewordenen Schreiben Schäubles von Ende November heißt es, der Ältestenrat habe den Fraktionen empfohlen, einen Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes einzubringen, um ein Sanktionssystem einzuführen und anlassbezogene Kontrollen der Bundestagsverwaltung zu ermöglichen. “Hierzu liegt noch kein Ergebnis vor“, schrieb Schäuble.

Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2019 (dpa).