Bundestag verlängert Vereinfachungen im Planungsrecht

Um Bauprojekte nicht durch die Corona-Beschränkungen zu verzögern, bleiben verschiedene Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren länger in Kraft als geplant. Der Bundestag verlängerte am Donnerstag mehrere Regelungen des Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setzes aus dem Vorjahr, die ursprünglich nur bis März 2021 gelten sollten. Dadurch können etwa Erörterungstermine oder die Auslegung von Unterlagen im Rathaus online durchgeführt werden.

Verlängerung bis Ende 2022

"Die Pandemie ist weiter ernst, und sie macht es notwendig, dass wir das Gesetz verlängern", erklärte der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor. Deshalb sollen die Vereinfachungen nun bis zum Ende des Jahres 2022 gelten - vorausgesetzt, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Verlängerung zustimmt. Amthor erklärte, die Regelungen hätten sich grundsätzlich bewährt und der Verlängerungszeitraum sei lang genug, um das Gesetz anschließend zu evaluieren.

Opposition sieht Verlängerung kritisch

Weite Teile der Opposition sehen die Verlängerung allerdings kritisch. AfD und Linke warnten vor einer Einschränkung der Bürgerbeteiligung, weil viele Menschen in Ermangelung einer schnellen Internetverbindung nicht an digitalen Formaten teilnehmen könnten. Die Grünen, die sich bei der Abstimmung enthielten, bemängelten, dass das Gesetz ohne jede Veränderung einfach nur verlängert werde, statt die bisherigen Erfahrungen auszuwerten.

Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2021 (dpa).