Bundestag verlängert epidemische Lage und diskutiert über Fluthilfen

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sondersitzung die Feststellung einer epidemischen Lage wegen der Corona-Epidemie bis Ende November verlängert. Außerdem diskutierten die Parlamentarier einen Wiederaufbaufonds für die beim Unwetter Mitte Juli zerstörten Gebiete. Bund und Länder wollen bis zu 30 Milliarden Euro zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe bereitstellen. Das Aufbaupaket könnte am 07.09.2021 beschlossen werden.

“Epidemische Lage“ bis Ende November verlängert

Die in der Sondersitzung festgestellte “epidemische Lage“ schafft unter anderem eine Rechtsgrundlage für Länder-Verordnungen zu konkreten Krisenmaßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Der Bundestag hatte sie erstmals im März 2020 festgestellt und zuletzt am 11.06.2021 erneut bestätigt, dass die Sonderlage fortbesteht. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, “wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“.

Wiederaufbaufonds für Flutschäden - Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Gegenstand der Sondersitzung war auch die Bewältigung der Flutkatastrophe. Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen verwüstet, 183 Menschen starben. Mit einem Aufbaupaket wollen Bund und Länder bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die durch Starkregen und Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen entstandenen Schäden zu beseitigen. Es geht um den Wiederaufbau von Wohnhäusern und Unternehmen, aber auch von Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Schienen. Die Länder sollen ihren Anteil an den Hilfen in Höhe von 14 Milliarden Euro über 30 Jahre beim Bund abstottern. Geplant ist außerdem, die Pflicht zum Stellen eines Insolvenzantrags in den betroffenen Gebieten vorerst auszusetzen, wenn ein Unternehmen wegen des Hochwassers in Schieflage geraten ist. Die Verabschiedung des Aufbauhilfegesetzes könnte in der für den 07.09.2021 vorgesehenen Sitzung des Bundestages erfolgen. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen, die Länderkammer will am 10.09.2021 endgültig über die Staatshilfen entscheiden.

Laschet und Scholz loben Solidarität

Das geplante Aufbaupaket sei “ein Signal gesamtgesellschaftlicher Solidarität und des Zusammenhalts“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am 25.08.2021 im Bundestag bei der ersten Beratung über das Gesetz zu den geplanten Staatshilfen für die Opfer der Flutkatastrophe. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, er sei dankbar, dass es dafür auch in Wahlkampfzeiten über die Parteigrenzen hinweg so großen Rückhalt gebe. Abgeordnete von Linke und FDP betonten, die Bewilligung der Hilfe müsse diesmal “unbürokratisch“ laufen, nicht wie bei den Corona-Hilfen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) versprach, die Abläufe in der Flutnacht zu analysieren. Sie dankte den zahlreichen Freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern, die spontan in das Katastrophengebiet gekommen seien.

Redaktion beck-aktuell, 26. August 2021 (dpa).