Direkter Steuerzuschuss von 30%
Gerade für Geringverdiener sei es wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Nur so könne ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden. Arbeitgeber sollen deshalb einen direkten Steuerzuschuss von 30% erhalten, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Sie müssten dazu Beiträge zahlen – zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich. Zudem soll der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in betriebliche Versorgungseinrichtungen auf bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt im Jahr 2017 bei 6.350 Euro Monatsverdienst.
Mehr Riester-Grundzulage
War im Regierungsentwurf vorgesehen, die Grundzulage bei der Riester-Rente von derzeit 154 Euro auf 165 Euro zu erhöhen, sollen es nach der Beratung im Bundestag nun 175 Euro jährlich sein. Seit 2002 besteht die Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Die Förderung über die Zulagen habe sich bewährt und unterstütze den Aufbau einer privaten Altersvorsorge dort, wo sie besonders gebraucht werde. Deswegen soll die Grundzulage mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz angehoben werden. Das komme vor allem den Riester-Sparern mit geringen Einkommen zugute, so die Bundesregierung.
Anreize für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen
Wer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den bleiben nach der Neuregelung freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Das gelte für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Diese Neuregelung stelle einen "historischen" Schritt dar und beinhalte wesentliche Verbesserungen, unterstrich die Ministerin. Damit verbunden sei das Ziel, die Betriebsrente auch bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zu verbreiten.