Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen beschlossen. Das entsprechende Gesetz erhielt in namentlicher Schlussabstimmung am 21.02.2019 eine Mehrheit von 574 der 648 abgegebenen Stimmen. Mit Nein stimmten 74 Abgeordnete. Damit wurde die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wie erwartet erreicht.
Unterstützung durch Bund soll einfacher werden
Zuvor hatten alle Fraktionen außer der AfD für die Anpassungen votiert. Grundlage war eine Vereinbarung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vom 20.02.2019. Die Länderkammer soll Mitte März grünes Licht geben. Dann können fünf Milliarden Euro des Bundes für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Geräten und Lernprogrammen fließen, zwei Milliarden für neue Sozialwohnungen sowie eine Milliarde für den Schienen-Nahverkehr. Die Grundgesetzänderung soll es dem Bund ermöglichen beziehungsweise erleichtern, den Ländern in diesen Bereichen, in denen sie zuständig sind, unter die Arme zu greifen. Die AfD war mit einem Antrag gescheitert, die Abstimmung abzusetzen.
Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2019 (dpa).
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Geuther, Pragmatismus und Prinzip, DRiZ 2019, 4
Lindner, Art. 104 c GG als Grundlage einer Bundes-Schulpolitik?, NVwZ 2018, 1843
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