Bundestag verabschiedet Gesetzesreform für mehr Sicherheit im Luftverkehr

Der Bundestag hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Dies teilte die Bundesregierung am 01.12.2016 mit. Die Neuregelung soll die Sicherheit des Luftverkehrs verbessern: Vorgesehen sind "sichere Lieferketten" und gründlichere Überprüfungen von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Europäische Vorgaben zur "sicheren Lieferkette" umgesetzt

Mit der Reform werde das nationale Recht an die geänderten EU-rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Luftsicherheit angepasst, so die Bundesregierung weiter. Im Bereich der Luftfracht regele das neue Gesetz die sogenannte "sichere Lieferkette". Hier gehe es um die Zulassung und Überwachung der beteiligten Unternehmen. Experten zählten zu den Beteiligten einer sicheren Lieferkette sogenannte reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, Transporteure, Unterauftragnehmer von reglementierten Beauftragten, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten. Die Luftsicherheitsbehörde müsse alle diese Beteiligten zulassen.

Befugnisse des Bundesinnenministeriums werden festgeschrieben

Um schnell und effizient auf mögliche Gefährdungslagen im Bereich der Luftsicherheit reagieren zu können, schreibe das Gesetz Befugnisse des Bundesinnenministeriums fest. Das Ministerium könne beispielsweise ein Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot verhängen.

Behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgeweitet

Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen würden verschärft. Künftig benötigten auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betreffe vor allem Personal im Frachtbereich, das damit in Zukunft stärker kontrolliert werde.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2016.

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