Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bürokratieentlastung

Der Bundestag hat am 24.10.2019 das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet. Die Wirtschaft werde um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Besonders freuen mich die Entlastungen für Gründerinnen und Gründer, die künftig nur noch viermal statt wie bisher zwölfmal pro Jahr ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen", sagte er.

Neues Basisregister geplant

Weitere zentrale Bestandteile des BEG III seien die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der "gelben Zettel" zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den papierhaften Meldescheinen im Hotelgewerbe. Ergänzend zum BEG III will das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer voranbringen und damit einen wesentlichen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens legen. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt sei, seien hierdurch weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2019.