Neues Basisregister geplant
Weitere zentrale Bestandteile des BEG III seien die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der "gelben Zettel" zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den papierhaften Meldescheinen im Hotelgewerbe. Ergänzend zum BEG III will das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer voranbringen und damit einen wesentlichen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens legen. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt sei, seien hierdurch weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.