Drei Kernbereiche
Der Gesetzentwurf sieht drei Regelungsbereiche vor: So sollen erstens Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie sollen diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen können, wenn die Situation rund um die Corona-Pandemie gemeistert ist, spätestens bis zum Juni 2021. Die später genommenen Monate sollen bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes verringern. Zweitens soll der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Und schließlich sollen drittens während des Bezugs von Elterngeld Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt laut Familienministerium zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, könnten werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.