Bundestag stimmt Ratifikation der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu

Der Deutsche Bundestag hat am 31.05.2017 den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die so genannte "Istanbul-Konvention", in zweiter und dritter Lesung beschlossen, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend meldet. Die Konvention schreibt unter anderem vor, den Grundsatz "Nein heißt Nein" im nationalen Gesetz festzuschreiben.

81 Artikel für mehr Schutz für Frauen

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig  (SPD) erklärte, dass das deutsche Strafrecht in Bezug auf den Grundsatz "Nein heißt Nein" nicht eindeutig gewesen sei. Für die Schließung dieser Schutzlücke habe ihr Ministerium lange gekämpft. Die Ratifikation der Istanbul-Konvention sei eine echte Verbesserung für Frauen in Deutschland. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthielten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Die Konvention ziele damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Ratifikation ein wichtiges Signal

22 Mitgliedstaaten des Europarats hätten die Konvention bereits ratifiziert. Mit der Ratifizierung setze Deutschland national und international ein wichtiges Signal. Es sei wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten und es gelinge, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards für Frauen vor Gewalt zu schaffen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017.

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