In Deutschland seit 2014 keine Sperrklausel mehr
In Deutschland gibt es seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr, weil das Bundesverfassungsgericht damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die 3%-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt hatte. Deshalb sind derzeit etwa Volt, die Piraten, die Tierschutzpartei und die Satirepartei "Die Partei" trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4% jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
Sperrklausel von mindestens 2% wieder einzuführen
Der EU-Beschluss verpflichtet Deutschland jedoch grundsätzlich dazu, eine Sperrklausel von mindestens 2% einzuführen. Parteien, die diese Marke verfehlen, wären dann künftig nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten. Nach dem Bundestag muss nun auch noch der Bundesrat der Reform mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Über die konkrete Höhe der Sperrklausel ist aber auch damit noch nicht entschieden – hierfür ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Europawahlgesetzes notwendig.