Menschenhandel und Scheinarbeit bekämpfen
Das Gesetz weite die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus, die beim Zoll angesiedelt ist, erläutert der Bundesrat. Sie solle Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aufdecken - zudem missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.
Tagelöhnerbörsen im Fokus
Ermittler prüften künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen - zum Beispiel auf sogenannten Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgten zudem Fälle von vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienten, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.
Missbrauch beim Kindergeld unterbinden
Um den Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhalte die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürger seien in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen könne die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.
Inkrafttreten und Verkündung
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.