Bundestag stimmt für mehr Befugnisse für Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält weitere Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 28.06.2019 zu.

Menschenhandel und Scheinarbeit bekämpfen

Das Gesetz weite die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus, die beim Zoll angesiedelt ist, erläutert der Bundesrat. Sie solle Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aufdecken - zudem missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.

Tagelöhnerbörsen im Fokus

Ermittler prüften künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen - zum Beispiel auf sogenannten Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgten zudem Fälle von vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienten, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.

Missbrauch beim Kindergeld unterbinden

Um den Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhalte die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürger seien in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen könne die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019.

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