Pflegekräfte in Deutschland sollen künftig von besserer Bezahlung profitieren. Dazu verabschiedete der Bundestag am 24.10.2019 ein Gesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Höhere Löhne sollen über eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erreicht werden. Heil will einen entsprechenden Tarifvertrag dann allgemeinverbindlich erklären.
Andernfalls soll es höhere Pflegemindestlöhne durch eine Rechtsverordnung geben, die auf Empfehlungen der Pflegekommission basieren. Die Pflegekommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden.
Kritik von privaten Pflege-Arbeitgebern
Einen Tarifvertrag für die Altenpflege wollen erstmals die Gewerkschaft Verdi und die neue Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) abschließen, der unter anderem Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt und des Arbeiter-Samariter-Bundes angehören.
Die privaten Pflege-Arbeitgeber hatten das Projekt schon im Vorfeld scharf kritisiert. Ihrer Ansicht nach ist die BVAP zu klein, um für die gesamte Branche sprechen zu können.
Brüderle: "Sehenden Auges direkt in den Pflegenotstand"
Der Arbeitgeberverband bpa spricht stattdessen von einem Gesetz, mit dem Investoren und privates Kapital aus dem Pflegemarkt vergrault würden. So schlittere Deutschland "sehenden Auges direkt in den Pflegenotstand", warnte der bpa-Präsident und Ex-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle.
Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzentwurf für höhere Pflegelöhne vorgestellt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.06.2019, becklink 2013446