Parlament sieht Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils als erfüllt
Der Bundestag vertritt in seinem Beschluss die Auffassung, dass die EZB die Folgen des Programms identifiziert, gewichtet und abgewogen habe. Die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils seien somit erfüllt. Der EZB-Rat hatte zuvor Unterlagen für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe belegen sollen. Im Beschluss des Parlaments heißt es nun, der "Bundestag kommt auf Grundlage des Beschlusses des EZB-Rates und der erhaltenen Dokumente der EZB zu dem Ergebnis, dass den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts "enthaltenen Anforderungen an das Durchführen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung" entsprochen werde.
BVerfG setzte EZB-Anleihekäufen enge Grenzen
Die Karlsruher Richter hatten den milliardenschweren Staatsanleihekäufen im Mai dieses Jahres enge Grenzen gesetzt (Urteil vom 05.05.2020, BeckRS 2020, 7327). Nach dem Urteil darf sich die Bundesbank nur dann am Kaufprogramm beteiligen, wenn der EZB-Rat eine erkennbare Abwägung zwischen währungspolitischen Zielen und wirtschaftspolitischen Auswirkungen getroffen hat. Um Konjunktur und Inflation anzukurbeln, stecken Europas Währungshüter seit dem Jahr 2015 viele Milliarden Euro in den Kauf von Wertpapieren von Staaten und Unternehmen.