Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Einbürgerungen
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© Andreas Koch / Adobe Stock

Menschen können in Deutschland künftig schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Eine entsprechende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin in namentlicher Abstimmung.

Damit werden Einbürgerungen schon nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich, bei "besonderen Integrationsleistungen" sogar nach drei Jahren - das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt - bisher war das erst nach acht Jahren der Fall.

Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bisher auch schon, allerdings in geringerem Umfang, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten. Es gibt aber auch Verschärfungen. So werden Ausnahmen von der Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, auf bestimmte Fälle begrenzt.

Diskussionen vor Abstimmung

Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, hatte das Vorhaben im Deutschlandfunk zuvor scharf kritisiert: "Es ist in der Tat ein Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz." Die Reform der Ampel-Koalition gehe in die völlig falsche Richtung. Der Sprecher betonte, dass Deutschland seine Anforderungen reduziere, während andere Staaten, etwa Frankreich, ihre Einbürgerungsregeln verschärfen würden.

Im Gegensatz dazu unterstrich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese die Bedeutung von Zuwanderung für Deutschland. "Wir sind auf Zuwanderung angewiesen, gerade vor der großen Arbeits- und Fachkräftelücke, die wir haben", betonte er. Besonders die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft sei in diesem Zuge entscheidend. "Es kann doch nicht sein, dass Menschen, die hier Steuern zahlen, die hier arbeiten, die sich an alle Spielregeln halten, nicht die Möglichkeit haben zu wählen, mitzubestimmen."

Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) betonte, dass die Anforderungen für eine Einbürgerung auch nach der Reform hoch blieben. "Ob nun nach acht Jahren oder jetzt schon nach fünf Jahren sind die Prüfungsprozesse und die Voraussetzungen genau gleich hoch", sagte sie.

Redaktion beck-aktuell, ew, 19. Januar 2024 (dpa).