Der Bundestag hat grünes Licht für einen Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineidsverdachts gegeben.
Einer entsprechenden Empfehlung des Immunitätsausschusses stimmten
die Abgeordneten in Berlin am 18.01.2018 mehrheitlich zu. Am
Landgericht Dresden, wo eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die
fraktionslose Abgeordnete anhängig ist, wusste man zunächst nichts
von der Entscheidung. "Damit wäre aber der Weg für das Gericht frei,
über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden", sagte ein
Sprecher.
Immunität in Sachsen bereits aufgehoben
Der sächsische Landtag, dem Petry ebenfalls als fraktionslose
Abgeordnete angehört, hatte ihre Immunität bereits im August
2017 aufgehoben.
Streit um Angaben zu Darlehen für Finanzierung des AfD-Wahlkampfes
Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Petry vor, im November 2015 als
Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt
und ihre Angaben beeidet zu haben. Petry hatte einen Irrtum
eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch
ausgesagt zu haben. Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen
der Landtagskandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor
der sächsischen Landtagswahl 2014.
Partei mittlerweile verlassen
Die AfD-Mitgründerin war nach der Bundestagswahl im September 2017 der
AfD-Fraktion nicht beigetreten und hatte kurz darauf auch die Partei
verlassen.
Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2018 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.10.2017, becklink 2007977
Landtag hebt Immunität von AfD-Fraktionschefin Petry auf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.08.2017, becklink 2007654