Bundestag macht mehr Videoüberwachung möglich

Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Videoüberwachung waren zuletzt von Experten höchst unterschiedlich bewertet worden. Bei der Abstimmung im Bundestag am 10.03.2017 konnte sich die Opposition mit ihren Bedenken aber nicht durchsetzen. Der Parlamentsbeschluss macht den Weg frei für mehr Videoüberwachung und erleichtert vor allem privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und auf Parkplätzen. Auch bekamen Bodycams für Polizisten grünes Licht.

Polizei darf künftig automatische Lesesysteme für Autokennzeichen einsetzen

Bei den Bodycams für Polizisten handelt es sich um Kameras, die die Beamten direkt am Körper tragen. Zudem darf die Bundespolizei künftig automatische Lesesysteme für Autokennzeichen einsetzen, um die Fahndung nach Fahrzeugen zu erleichtern. CDU/CSU und SPD versprechen sich von diesen Maßnahmen einen besseren Schutz der Bevölkerung. Die Opposition sieht hingegen eine Beschneidung der Grundrechte ohne sicherheitspolitischen Gewinn.

Opposition sieht neue Form der Vorratsdatenspeicherung

Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Videokameras erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher. Abgeordnete der schwarz-roten Koalition erklärten, der Gesetzgeber schließe mit dem Vorstoß zur Videoüberwachung eine Lücke. Der Einsatz der Überwachungskameras werde nur maßvoll erweitert. Die Opposition meinte dagegen, das Gesetz bringe keinen Sicherheitsgewinn, greife dafür aber massiv in Grundrechte ein. Außerdem werde mit den neuen Regeln eine weitere Form der Vorratsdatenspeicherung eingeführt, die private Betreiber auf eigene Kosten finanzieren müssten. Linke und Grüne beklagte weiterhin auch das Eiltempo, mit dem Schwarz-Rot die Initiative in der Nacht durchs Parlament gebracht habe.

Kontroverse Meinungen bei Expertenanhörung

In einer Anhörung zu dem Videoüberwachungs-Gesetz am 06.03.2017 war der Entwurf von Experten ebenfalls sehr unterschiedlich bewertet worden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar befürchtete, dass das Gesetz "einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums" ebne, ohne jedoch Terroristen abzuschrecken. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull hingegen bewertete das Gesetz als "richtig, angemessen, legitim, verfassungsgemäß". Die Regelung werde praxisgerecht sein, sagte er. Eine Grundrechtsbeeinträchtigung könne er nicht erkennen.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).

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