Einfache Maske statt FFP2 für Kinder und Jugendliche
Der Bundestag strich am Donnerstagabend eine Verpflichtung für 6-16-Jährige zum Tragen von FFP2-Masken aus dem Infektionsschutzgesetz. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.
Strengere Strafen für Fälschen von Impfpässen
Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.
Hochschulen nun von Wechselunterricht ausgenommen
Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden. Außerdem sind Hochschulen – im Gegensatz zu Schulen – dank der Gesetzesnovelle von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen.