Bundestag lockert Maskenpflicht bei Kindern

Trotz der Corona-Pandemie müssen Kinder von sechs bis 16 Jahren in Deutschland künftig in vielen Fällen keine FFP2-Masken mehr tragen. Außerdem entschied der Bundestag gestern über strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen, Impfeintragungen durch Apotheker und den Wechselunterricht an Hochschulen. 

Einfache Maske statt FFP2 für Kinder und Jugendliche

Der Bundestag strich am Donnerstagabend eine Verpflichtung für 6-16-Jährige zum Tragen von FFP2-Masken aus dem Infektionsschutzgesetz. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.

Strengere Strafen für Fälschen von Impfpässen

Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.

Hochschulen nun von Wechselunterricht ausgenommen

Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden. Außerdem sind Hochschulen – im Gegensatz zu Schulen – dank der Gesetzesnovelle von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen.

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2021 (dpa).