Bundestag beschließt neue Regeln für Bauernhof-Erben

Damit ein Hof beim Tod eines Bauern nicht aufgeteilt werden muss, sieht die Höfeordnung vor, dass ein Erbe den Betrieb übernimmt und allen anderen eine Abfindung zahlt. Der Bundestag hat nun die Berechnung der Abfindung neu geregelt.

Das Parlament verabschiedete die Reform der Höfeordnung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und BSW. Eigentlich hatte sie schon am Donnerstag vergangener Woche verabschiedet werden sollen - doch am Abend zuvor platzte die Ampel-Koalition, und die im Bundestag vertretenen Parteien mussten sich erst einmal neu sortieren.

Die Höfeordnung regelt die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Mit der Reform der Höfeordnung, die künftig für Betriebe mit einem Grundsteuerwert A ab 54.000 Euro gilt, wird die Abfindung jener Erben reformiert, die bei einer Hofübergabe leer ausgehen. Bislang beruhte die Summe auf dem sogenannten Einheitswert, der vom BVerfG beanstandet worden war und deshalb bei der Reform der Grundsteuer abgeschafft wurde. Mit der Neuregelung beträgt die Mindestabfindung künftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A. 

Die Höfeordnung soll grundsätzlich eine Zerschlagung von familiengeführten Bauernhöfen verhindern, indem lediglich ein Familienmitglied den Betrieb erbt und alle anderen eine Abfindung erhalten. Diese Regelung gilt aber nur in jenen vier Bundesländern, die nach dem Krieg zur britischen Besatzungszone gehörten. Andere Bundesländer haben eigene Gesetze oder gar keine Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe.

Redaktion beck-aktuell, hs, 14. November 2024 (dpa).