Laut dem 25 Jahre alten Postrecht müssen Briefe innerhalb von zwei Tagen zugestellt werden. Das will der Gesetzgeber ab 2025 ändern – auch mit Blick auf die heute schwächere Bedeutung des Briefverkehrs und auf die Umwelt. Ab 2025 müssen 95% der Briefe erst drei Werktage später beim Empfänger ankommen. Außerdem soll die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für den Postsektor künftig Subunternehmer der Post besser überprüfen, um Schwarzarbeit und Arbeitszeit-Verstößen in der Paketbranche vorzubeugen.
Durch den schwächeren Zeitdruck benötige die Post keine Flugzeuge mehr für die Inlandsbeförderung von Briefen, heißt es zu dem Gesetz in einer dpa-Meldung. So solle die Post ihren CO2-Ausstoß und ihre Kosten senken.
Zudem betrifft die Reform die Paketbranche. Subunternehmer sollen künftig besser und häufiger überprüft werden. Dafür soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Verzeichnis bei der Bundesnetzagentur geführt werden, in dem Subunternehmen aufgeführt sind. Pakete, die mehr als 20 Kilo wiegen, sollen im Regelfall nur noch von zwei Menschen zugestellt werden. Die Zustellung durch eine Person solle nur noch erlaubt sein, wenn geeignete technische Hilfsmittel für den Transport zur Verfügung stünden.
Bundesrat macht Änderungsvorschläge
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen. Er machte in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungsvorschläge, die vor allem die Arbeitsbedingungen in der Branche betreffen. So fordert er unter anderem "ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile". Er begründet dies damit, dass der Rückgriff auf Subunternehmen überwiegend dazu diene, Kosten niedrig zu halten und arbeitsrechtliche Vorgaben zu umgehen.