Die Regierungspläne zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption im Geburtenregister stoßen im Bundestag auf erhebliche Kritik in Detailfragen. Bei der ersten Lesung gab es am 11.10.2018 zwar grundsätzlich viel Zustimmung für das Vorhaben, neben "männlich" und "weiblich" auch die Option "divers" zuzulassen – doch dass dafür die Vorlage eines ärztliches Attests vorgeschrieben werden soll, beklagten viele Abgeordnete als überflüssige Schikane für inter- und transsexuelle Menschen.
Streit um Bescheinigungspflicht
Die Forderung, alternativ eine Selbstauskunft der Betroffenen anzuerkennen, kam nicht nur aus den Reihen von FDP, Linken und Grünen. Auch die SPD warb für eine Alternative zur ärztlichen Attestpflicht. Ob der Gesetzentwurf in den Bundestagsausschüssen noch entsprechend geändert wird, ist allerdings offen. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann erklärte, es gebe gute Gründe für eine ärztliche Bescheinigungspflicht. Das Geburtenregister brauche einen "auf objektiven Kriterien beruhenden Geschlechtereintrag mit Beweiskraft".
BVerfG-Entscheidung verlangt Anpassungen
Mit der Reform wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BeckRS 2017, 130176) aus dem Jahr 2017 umgesetzt. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.
AfD-Fraktionschefin kritisiert geplante Neuregelung
Die von der Koalition angepeilte Umsetzung des Urteils geht vielen Betroffenenverbänden aber nicht weit genug. Unter anderem fordern sie ebenfalls die Streichung der medizinischen Nachweispflicht. Die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch versteht den Gesetzentwurf hingegen als Kreuzzug gegen die Biologie und die Natur des Menschen: "Das Grundgesetz kennt zwei Geschlechter und nicht viele."
Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf BT-Drs. 19/4669 finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Froese, Tertium datur: Der Abschied von der Binarität der Geschlechterordnung, DÖV 2018, 315
Märker, Drittes Geschlecht?, NZFam 2018, 1
BVerfG, Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung eines anderen positiven Geschlechtseintrags als "weiblich" oder "männlich" im Geburtenregister, BeckRS 2017, 130176
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzentwurf für dritte Geschlechtsoption "divers" im Geburtenregister vorgelegt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.10.2018, becklink 2011160
Kabinett beschließt dritte Geschlechtsoption "divers" im Geburtenregister, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.08.2018, becklink 2010700
BVerfG, Fehlende Möglichkeit eines dritten Geschlechtseintrags im Geburtenregister verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.02.2018, becklink 2008273