Bundestag ebnet Weg für erleichterten Wohnungsbau in "Urbanen Gebieten"

Im Kampf gegen die wachsende Wohnungsnot kann in deutschen Innenstädten künftig dichter und höher gebaut werden. Entsprechende Änderungen im Baurecht hat der Bundestag am 09.03.2017 verabschiedet. Herzstück des Reformpakets ist die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Bauvorschriften und Lärmschutz-Regelungen werden dort weniger streng gehandhabt als in normalen Wohngebieten. Dadurch sollen Stadtteile entstehen, in denen Wohnungen, Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen eng beieinander liegen.

Politik will Stadtentwicklung anschieben

"Wir wollen eine Stadt der kurzen Wege ermöglichen", erklärte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Mit der Neuregelung werde eine Stadtentwicklung in Gang gesetzt, die auf weniger Flächenbedarf ausgerichtet sei.

Genehmigungsvorbehalt für Zweitwohnungen möglich

Mit der Gesetzesnovelle werden Städten und Gemeinden darüber hinaus bessere Steuerungsmöglichkeiten für Ferienwohnungen und selten genutzte Zweitwohnungen eingeräumt. Die Kommunen erhalten unter anderem das Recht, die Nutzung von Räumlichkeiten als Nebenwohnung unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. So sollen sogenannte Rollladensiedlungen wie auf einigen nord- und ostfriesischen Inseln verhindert werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).

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