Im Kampf gegen die wachsende Wohnungsnot kann in deutschen Innenstädten künftig dichter und höher gebaut werden. Entsprechende Änderungen im Baurecht hat der Bundestag am 09.03.2017 verabschiedet. Herzstück des Reformpakets ist die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Bauvorschriften und Lärmschutz-Regelungen werden dort weniger streng gehandhabt als in normalen Wohngebieten. Dadurch sollen Stadtteile entstehen, in denen Wohnungen, Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen eng beieinander liegen.
Politik will Stadtentwicklung anschieben
"Wir wollen eine Stadt der kurzen Wege ermöglichen", erklärte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Mit der Neuregelung werde eine Stadtentwicklung in Gang gesetzt, die auf weniger Flächenbedarf ausgerichtet sei.
Genehmigungsvorbehalt für Zweitwohnungen möglich
Mit der Gesetzesnovelle werden Städten und Gemeinden darüber hinaus bessere Steuerungsmöglichkeiten für Ferienwohnungen und selten genutzte Zweitwohnungen eingeräumt. Die Kommunen erhalten unter anderem das Recht, die Nutzung von Räumlichkeiten als Nebenwohnung unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. So sollen sogenannte Rollladensiedlungen wie auf einigen nord- und ostfriesischen Inseln verhindert werden.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BT-Drs. 18/10942) sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BT-Drs. 18/11439) finden Sie als pdf-Dokumente auf den Seiten des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Schröer/Kümmel, Aktuelles zum öffentlichen Baurecht, NVwZ 2016, 1452
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat fordert Nachbesserungen an geplanter Novelle des Städtebaurechts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.02.2017,
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Novelle des Baurechts soll Städte fit für die Zukunft machen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.11.2016, becklink 2005085