Änderung des Grundgesetzes
Nach dem Regierungsentwurf soll das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Zustimmung der Opposition fraglich
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag auf Drängen der SPD vereinbart, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Nach Beschluss im Bundeskabinett und erster Beratung im Bundestag ist das Vorhaben nun auf dem Weg. Ob es auch umgesetzt wird, bleibt aber fraglich. Denn für Grundgesetzänderungen sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die große Koalition ist auf Zustimmung der Opposition angewiesen. Die Grünen teilten allerdings bereits mit, sie könnten dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen. Das sagte Parteichefin Annalena Baerbock der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Linke lehnt ihn als zu schwach ab, wie in der Bundestagsdebatte deutlich wurde, die FDP ebenso. Die AfD ist grundsätzlich gegen das Vorhaben. Unwahrscheinlich ist auf der anderen Seite, dass die Union stärkere Formulierungen akzeptieren wird. Die Liberalen wollen die Grundgesetzänderung außerdem mit einer weiteren Verfassungsänderung verknüpfen und das Diskriminierungsverbot in Art. 3 GG um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzen.