Forschende Unternehmen sollen künftig mit einem Steuervorteil von jährlich mehr als einer Milliarde Euro gefördert werden. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen sollten dadurch zu Investitionen in Forschung und Entwicklung ermuntert werden, heißt es in dem Gesetz, das der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hat.
Bundesrat muss noch zustimmen
Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen, weil die Länder knapp die Hälfte der Fördersumme beisteuern sollen. Für das Jahr 2021 werden Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro erwartet. In den Folgejahren steigt die Summe nach und nach an.
Redaktion beck-aktuell, 8. November 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10940) und die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/14875) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Kessler/Spychalski, Der Entwurf des Forschungszulagengesetzes – Einblick in die Rechtsmethodik und standortpolitische Einordnung, DStR 2019, 2043
Strigel/Rossmanith/Funk, Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG): Ein Überblick, StB 2019, 265
Trage/Wendland/Fey, Steuerliche Förderungen nach dem geplanten Forschungszulagengesetz BB 2019, 1943