Bundestag billigt MTA-Reformgesetz

Der Bundestag hat am 28.01.2021 die Reform der medizinisch-technologischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) gebilligt. Die Ausbildung soll damit modernisiert und attraktiver gestaltet werden. So muss künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

Ausweitung der praktischen Ausbildung

Wie die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 28.01.2021 schreibt, bleiben die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bestehen. Die Berufsbezeichnung werde ersetzt durch "Medizinische Technologin" und "Medizinischer Technologe". Das Ausbildungsziel werde in den jeweiligen Berufen modernisiert. Die Ausbildung werde konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung werde ausgeweitet. Die Ausbildungsstätten müssten künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen würden bundeseinheitlich festgelegt.

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter bei Einsätzen

Mit dem Gesetz werde außerdem das Notfallsanitäter-Gesetz geändert. Ziel sei es, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen. Ihnen solle in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2021.