Bundestag billigt Europäische Staatsanwaltschaft

Der Bundestag hat am 28.05.2020 grünes Licht für den Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft gegeben. Die unabhängige, dezentrale Behörde soll voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Ziel sei die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedstaaten, teilte die Bundesregierung mit. Hierzu gehörten etwa Fälle von Subventionsbetrug, Korruption oder grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug.

Einheitlicher Ansatz soll gewährleistet werden

Sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die finanziellen Interessen der EU vor Straftaten zu schützen, erläuterte die Bundesregierung. Diese Straftaten würden jedes Jahr einen beträchtlichen finanziellen Schaden verursachen. Nicht immer könnten sie von den nationalen Behörden in ausreichendem Maß untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft werde die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den teilnehmenden EU-Ländern als zentrale Behörde beaufsichtigen und koordinieren, um einen einheitlichen Ansatz zu gewährleisten.

Anpassung weiterer Strafvorschriften geplant

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf zur Durchführung der entsprechenden EU-Verordnung vor, dass die Strafvorschriften zum Schutz von Privat- und Dienstgeheimnissen zukünftig auf alle "Europäischen Amtsträger" anwendbar sind. Als Europäische Amtsträger gelten zum Beispiel die Mitglieder der Europäischen Kommission oder Beschäftigte sowie Beamte der EU.

Austausch zwischen Strafregisterbehörden soll verbessert werden

Der Gesetzentwurf diene aber auch der Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie, so die Bundesregierung weiter. So soll der europäische Strafnachrichtenaustausch, das heißt der Datenaustausch zwischen den nationalen Strafregisterbehörden, weiter verbessert werden. Dazu werde das Europäische Führungszeugnis auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet und das Recht auf Auskunft von zur eigenen Person gespeicherten Eintragungen erweitert. Parallel dazu werde klargestellt, dass deutsche Gerichtsentscheidungen nicht in das Europäische Führungszeugnis aufgenommen werden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2020.