Einheitlicher Ansatz soll gewährleistet werden
Sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die finanziellen Interessen der EU vor Straftaten zu schützen, erläuterte die Bundesregierung. Diese Straftaten würden jedes Jahr einen beträchtlichen finanziellen Schaden verursachen. Nicht immer könnten sie von den nationalen Behörden in ausreichendem Maß untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft werde die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in den teilnehmenden EU-Ländern als zentrale Behörde beaufsichtigen und koordinieren, um einen einheitlichen Ansatz zu gewährleisten.
Anpassung weiterer Strafvorschriften geplant
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf zur Durchführung der entsprechenden EU-Verordnung vor, dass die Strafvorschriften zum Schutz von Privat- und Dienstgeheimnissen zukünftig auf alle "Europäischen Amtsträger" anwendbar sind. Als Europäische Amtsträger gelten zum Beispiel die Mitglieder der Europäischen Kommission oder Beschäftigte sowie Beamte der EU.
Austausch zwischen Strafregisterbehörden soll verbessert werden
Der Gesetzentwurf diene aber auch der Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie, so die Bundesregierung weiter. So soll der europäische Strafnachrichtenaustausch, das heißt der Datenaustausch zwischen den nationalen Strafregisterbehörden, weiter verbessert werden. Dazu werde das Europäische Führungszeugnis auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet und das Recht auf Auskunft von zur eigenen Person gespeicherten Eintragungen erweitert. Parallel dazu werde klargestellt, dass deutsche Gerichtsentscheidungen nicht in das Europäische Führungszeugnis aufgenommen werden.