Bundestag billigt Drittes Corona-Steuerentlastungs-Gesetz

Familien, Gaststätten sowie Firmen und Selbstständige sollen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weitere steuerliche Hilfen erhalten. Familien sollen wie 2020 pro kindergeldberechtigtem Kind 150 Euro erhalten. Der Bundestag billigte am 26.02.2021 mit den Stimmen von Union und SPD sowie FDP und AfD das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz, mit dem Entlastungen verlängert werden. Linke und Grüne kritisierten die Pläne als unzureichend und enthielten sich.

Gastronomie behält bis 2022 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Familien im Jahr 2021 wie schon 2020 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Zudem soll den seit Monaten geschlossenen Restaurants steuerlich geholfen werden. Auf Speisen in der Gastronomie soll weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19% anfallen. Das kann aber erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnet - deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet. Auf Getränke bleibt es beim Satz von 19%. 

Erleichterte Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen

Ferner sollen Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.

Politik uneinig über Bewertung des Hilfspaketes

SPD-Expertin Ingrid Arndt-Brauer sprach in der abschließenden Parlamentsdebatte von einem "guten Gesetz", das schnell beschlossen worden sei. Die FDP unterstützt die Maßnahmen, auch wenn das Gesetz nach den Worten ihres Abgeordneten Markus Herbrand kein großer Wurf ist und wenig überzeugt. Auch für die Linke sind die Pläne unzureichend. Es sei nicht alles falsch, aber es sei zu wenig und zu ungenau, kritisierte ihr Experte Jörg Cezanne. Ähnlich äußerten sich die Grünen: Die Maßnahmen seien keine echte Hilfen, sagte Stefan Schmidt. 

Streit um den Verlustrücktrag

Albrecht Glaser von der AfD sprach mit Blick auf die Erleichterungen für Unternehmen von einer "Lachnummer". Er forderte etwa einen unbegrenzten Verlustrücktrag über mehrere Jahre. Auch die FDP und die Grünen sind für eine Ausweitung und längere Frist, aus Sicht der Linken profitieren nur große Unternehmen. Unionsexperte Sebastian Brehm sprach dagegen von einem vernünftigen Kompromiss und einem guten Schritt für die Wirtschaft. Die Union hätte sich aber etwas mehr vorstellen können, hieß es zum Verlustrücktrag.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2021 (dpa).