Bundestag beschließt Wahlrechtsreform
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Nach jahrelangen ergebnislosen Debatten über eine Verkleinerung des Bundestags hat die große Koalition gegen den Widerstand der Opposition eine Wahlrechtsreform durchgesetzt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde im Bundestag am 08.10.2020 mit 362 Ja- und 281 bei acht Enthaltungen angenommen. Wirkung wird das beschlossene Modell laut Experten aber kaum haben.

Opposition: Koalitionsentwurf zu Bundestagsverkleinerung untauglich

FDP, Linke und Grüne lehnten den Entwurf von CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 19/22504) strikt ab, weil er aus ihrer Sicht völlig untauglich ist, um die angestrebte Verkleinerung des auf 709 Abgeordnete angewachsenen Parlaments zu erreichen. Die Koalitionsfraktionen brachen mit ihrem Vorgehen auch mit der Tradition, Änderungen am Wahlrecht möglichst mit breiter Mehrheit zu verabschieden.

Bundestagspräsident Schäuble enthielt sich

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und sechs weitere CDU-Abgeordnete versagten dem Gesetzentwurf aus den eigenen Reihen die Zustimmung. Offenbar aus Enttäuschung über die auch von Fachleuten als weitgehend wirkungslos kritisierten Regelungen enthielten sie sich der Stimme. Das zeigt das vom Bundestag veröffentlichte Ergebnis der namentlichen Abstimmung.

Opposition wirft Koalition klägliches Scheitern vor  

Zur Wirkung der Reform sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann: "Es wird keinen Dämpfungseffekt geben." Haßelmann sprach von "Flickschusterei". Die Koalition sei "kläglich gescheitert", sagte sie. "Der Entwurf ist
objektiv ungeeignet, den Bundestag zu verkleinern. Er wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, die völlig ungeklärt sind", sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Der entscheidende Hebel, eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise, fehle zunächst.

CDU: Reform fair und verfassungskonform

Dagegen betonte Philipp Amthor von der CDU: "Wir haben ein faires, ein verfassungskonformes Modell gefunden." Und: "Wir sehen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung entspannt entgegen." Der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir nannte das Gesetz eine "ehrliche Lösung, weil sie den wenigsten Schaden anrichtet, weil sie wirksam ist, weil sie verbindlich ist, weil sie verständlich ist".

Opposition spricht von "Reförmchen" und "Stückwerk"

In der Debatte wies der Linken-Politiker Friedrich Straetmanns darauf hin, dass bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags sechs von sieben Fachleuten den Gesetzentwurf zerpflückt hätten. "Der Bundestag wird nach Ihrem Wahlrechtsreförmchen und mit der Zahlengrundlage aller aktuellen Umfragen noch deutlich weiter wachsen, auf über 800 Abgeordnete." Albrecht Glaser von der AfD meinte, einen "Totalverriss" wie in der Anhörung habe er noch nicht gehört. Drei Jahre habe die Koalition jede Reform verhindert. "Und das jetzt zusammengenagelte Stückwerk ist keine Reform."

Gutachten: Beschlossenes Modell hat nur geringe Wirkung

FDP, Linke, Grüne und AfD konnten sich auch durch ein am 08.10.2020 bekannt gewordenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt fühlen. Es bescheinigt dem Modell von CDU/CSU und SPD eine nur geringe Wirkung. Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es darin. Die Regelungen hätten also "eine Ersparnis von bis zu 27 Abgeordneten gebracht". Die Normgröße des Bundestags beträgt 598 Sitze.

Koalitionsentwurf: Teilweiser Nichtausgleich von Überhangmandaten und teilweise Verrechnung mit Listenmandaten

Nach dem Koalitionsentwurf soll es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Und beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Reduzierung der Wahlkreise erst 2025

Eine größere Reform – dann auch mit einer Reduzierung der Wahlkreise – soll es nach dem Willen der Koalition erst für die Wahl 2025 geben. Dazu soll eine Reformkommission aus Wissenschaftlern, Abgeordneten und weiteren Mitgliedern eingesetzt werden, die spätestens bis zum 30.06.2023 ein Ergebnis vorlegen soll.

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2020 (dpa).