Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen regelmäßig waffenrechtlich unzuverlässig
Wie das BMI schreibt, gölten Personen, die Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung seien, künftig als in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig, sodass ihnen waffenrechtliche Erlaubnisse verweigert oder bereits erteilte Erlaubnisse entzogen werden können. Dies gelte auch, wenn die betreffende Vereinigung noch nicht formell verboten ist.
Mehr Kontrollen
Weiter sehe das Gesetz, das der Umsetzung der im Jahr 2017 geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie diene, vor, dass das Bedürfnis für den Besitz von Waffen künftig alle fünf Jahre durch die Behörde überprüft wird. Im Gegenzug werde es deutliche Erleichterungen beim Bedürfnisnachweis für Sportschützen geben.
Verbot bestimmter großer Magazine
Ferner würden bestimmte große Magazine künftig verboten. Ausgenommen seien Magazine, die vor dem 13.06.2017 (dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie) erworben und von ihren Besitzern bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt worden seien. Umgebaute, ehemals scharfe Schusswaffen würden künftig stärker reguliert und anzeige- oder sogar erlaubnispflichtig. Die Liste der wesentlichen Waffenteile, die besonderen Erwerbsvoraussetzungen unterlägen, werde ergänzt. Die Kennzeichnungsvorschriften für Waffen und wesentliche Teile würden erweitert.
Gesamter Lebenszyklus einer Waffe soll nachvollziehbar werden
Das Nationale Waffenregister werde so ausgebaut, dass künftig der gesamte Lebenszyklus einer Waffe – von der Herstellung bis zur Vernichtung – behördlich nachverfolgbar ist.
Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen
Neben der Richtlinienumsetzung würden weitere für die öffentliche Sicherheit wichtige Anpassungen des Waffengesetzes vorgenommen. Dadurch werde der Missbrauch von Waffen und gefährlichen Messern erschwert. Die Länder würden ermächtigt, an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.
Erleichterungen für Legalwaffenbesitzer
Der Gesetzentwurf enthalte nicht nur Verschärfungen, sondern auch Erleichterungen für Legalwaffenbesitzer. So dürften Jäger künftig unter erleichterten Bedingungen Schalldämpfer erwerben. Ferner werde das waffenrechtliche Verbot zur Verwendung von Nachsichtvorsatzgeräten für Jäger aufgehoben, sodass die Länder in Zukunft selbst über deren Zulassung entscheiden können. Das Gesetz werde noch vor Ende 2019 dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.