Bundesregierung will IS-Sympathisanten abschrecken
Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung konkret beteiligt, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer terroristischen Vereinigung zugewandt hat. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sei nun eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen worden.
Minderjährige von Verlustregelung nicht betroffen
Die Verlustregelung setzt laut Regierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Es solle das deutliche Signal ausgesendet werden, dass Deutsche mit Doppelpass, die sich von Deutschland ab- und einer terroristischen Vereinigung zuwenden, künftig ihren Status als deutsche Staatsangehörige verlieren. Die Verlustregelung finde allerdings keine Anwendung auf Minderjährige. Zudem gelte das Gesetz nicht für IS-Kämpfer, die sich bereits im ausländischen Gewahrsam befinden. In der Vergangenheit liegende Handlungen ließen sich nicht einbeziehen, da dies im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen würde.
Keine Einbürgerung bei Mehr-/Vielehe
Nach Angaben der Bundesregierung wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz außerdem um eine Ausweitung der Anforderung zur "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ergänzt. Diese Anforderung lasse bei Fällen der Mehr- oder Vielehe den Antrag auf eine Einbürgerung scheitern. Sie sei nun über die bisherige Regelung in § 9 StAG hinaus auch auf weitere Fälle (§§ 8, 10 StAG - sogenannte Anspruchseinbürgerung) ausgeweitet worden. Damit seien künftig vor allem die Mehr-/Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen.