Der Bundestag hat am 19.11.2020 eine Reform des Bundesmeldegesetzes verabschiedet. Beim Umzug sollen in Zukunft die Abmeldung, Ummeldung und Neuanmeldung einfacher sein als bisher. Die Reform sieht insbesondere vor, die digitale Anmeldung komplett neu zu konzipieren und sie damit benutzerfreundlicher zu machen.
Test zunächst in Hamburg
Zudem sollen die Bürger künftig ihre Meldedaten online über ein Verwaltungsportal abrufen können, um sie anschließend für Meldebescheinigungen und andere Dienstleistungen zu nutzen. Getestet wird das neue Verfahren zunächst in Hamburg. Die bundesweite Einführung ist für Ende 2021 vorgesehen.
Redaktion beck-aktuell, 20. November 2020 (dpa).
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Aus dem Nachrichtenarchiv
Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bundestag eingebracht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.09.2020, becklink 2017572
Aus dem Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung und die Beschlussempfehlung mit Änderungen finden Sie als pdf-Dokumente auf den Seiten des Bundestages.