EU-Binnenmarktregeln sollen auch bei Gasleitungen in Drittstaaten gelten
"Mit dem Gesetz wird ein europäischer Kompromiss umgesetzt, an dem wir, zusammen mit Frankreich und der Kommission sowie weiteren Mitgliedstaaten im Februar dieses Jahres maßgeblich mitgewirkt haben", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Damit steht fest, wie wir künftig mit unseren Binnenmarktregeln umgehen, wenn Gasleitungen mit Drittstaaten außerhalb der EU und in internationalen Gewässern betroffen sind." Auch hier würden künftig die Vorgaben zu Eigentumsentflechtung, Drittzugang, Entgeltregulierung und Transparenz gelten, soweit die Gasleitungen auf dem Hoheitsgebiet und in den Küstengewässern der Mitgliedstaaten verlaufen. "So wahren wir die Balance zwischen unserem Versorgungssicherheitsinteresse an Leitungen für den Gasimport einerseits und notwendigem Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit andererseits."
EU-Richtlinie eins-zu-eins umgesetzt
Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Richtlinie vorgeschlagen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, ändert der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus der letzten Woche daran nichts. Es handele sich dabei lediglich um eine redaktionelle Änderung. Das Bundeswirtschaftsministerium gehe davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren nun zeitnah abgeschlossen wird und das Gesetz möglichst noch in 2019 in Kraft treten kann. Die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben sei Aufgabe der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.