Der Deutsche Bundestag hat am 09.03.2017 in Zweiter und Dritter Lesung den Regierungsentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und Spielmanipulation beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe vor.
Überwachung der Telekommunikation unter besonderen Voraussetzungen
Während der geplante Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben berücksichtige, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, sei der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter vorgesehen. Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die neuen Straftatbestände unter besonderen Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung
(BT-Drs. 18/8831) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Swoboda/Bohn, Aktuelles Gesetzgebungsvorhaben: Neue Straftatbestände zum Sportwettbetrug und zur Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe, JuS 2016, 686
Gienger/Fiedler, Ein großer Wurf gegen Wettbetrug?, DRiZ 2016, 16
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzentwurf: Betrug im Sport soll strafbar werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.06.2016, becklink 2003649
Kabinett beschließt Entwurf zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielemanipulation, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.04.2016, becklink 2002911
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