Bundestag beschließt Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielemanipulation im Sport

Der Deutsche Bundestag hat am 09.03.2017 in Zweiter und Dritter Lesung den Regierungsentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und Spielmanipulation beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe vor.

Überwachung der Telekommunikation unter besonderen Voraussetzungen

Während der geplante Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben berücksichtige, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, sei der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter vorgesehen. Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die neuen Straftatbestände unter besonderen Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.

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