Jobtickets sind künftig steuerfrei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedete der Bundestag am 08.11.2018. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung.
Vorteile auch für Betriebs-Fahrräder und E-Autos
Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt.
Redaktion beck-aktuell, 9. November 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs. 19/5595) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
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Rinker, Geschäftsvorfälle richtig buchen: Steuerfreie Sachzuwendungen an Mitarbeiter, BC 2018, 417
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Finanzausschuss: Steuervorteil für E-Autos sowie erweiterte Haftung elektronischer Marktplätze umstritten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.10.2018, becklink 2011226