Erleichterungen für Hartz IV und beim Kinderzuschlag sollen vielen Menschen besser durch die Corona-Krise helfen. Das zugehörige Regelungspaket beschloss der Bundestag am 25.03.2020 in Berlin einstimmig. So sollen die Jobcenter bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens der Betroffenen verzichten. Auch eine Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete soll entfallen. Entsprechende Regelungen gelten für Senioren, die Grundsicherung brauchen, und Menschen mit Behinderungen. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter an den Kinderzuschlag kommen. Geprüft werden soll statt des Einkommens aus den letzten sechs Monaten nur das des letzten Monats.
Neue Arbeitsfelder für soziale Dienstleister
Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Arbeitsförderung und Anbieter von Sprachkursen sollen abgesichert werden. Beschäftigte, die derzeit ihre Leistungen hier nicht erbringen können, sollen sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise einbringen. Sie sollen in der Pflege helfen, bei Einkäufen unterstützen, bei Arztbesuchen begleiten oder telefonisch beratend tätig sein. Die Leistungsträger sollen dafür ab sofort den Bestand der sozialen Dienstleister sicherstellen.
Lockerungen im Arbeitszeitgesetz
Für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen im Arbeitszeitgesetz. Gegen diesen Punkt hatte die Linke gestimmt. Wer mit Kurzarbeitergeld in Kurzarbeit geht, soll bei einer Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen hinzuverdienen dürfen. Auch bei der Rente gibt es Änderungen: Bei einer Beschäftigung nach Renteneintritt wird die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro im Jahr erhöht.
Redaktion beck-aktuell, 26. März 2020 (dpa).
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