Korrupte und betrügerische Unternehmen landen künftig auf einer "Schwarzen Liste" beim Bundeskartellamt. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum 02.06.2017, bei der Behörde ein zentrales Wettbewerbsregister einzurichten. In diesem sollen Unternehmen aufgeführt werden, bei denen es "gravierende Rechtsverstöße" wie Bestechung, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung gab. Der öffentlichen Hand soll es so erleichtert werden, die betroffenen Firmen von künftigen öffentlichen Aufträgen auszuschließen. In Zukunft sind Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, ab einem Auftragswert von 30.000 Euro das Register zu konsultieren.
Meldepflicht für rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide
Zu den Rechtsverstößen, die zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen sollen, gehören auch Straftaten wie Betrug, Terrorfinanzierung und Menschenhandel sowie Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- oder Sozialrecht. Gemeldet werden müssen rechtskräftige Urteile und Bußgeldbescheide. Erst nach drei bis fünf Jahren werden Eintragungen gelöscht – es sei denn, die Firma weist eine "Selbstreinigung" nach.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/12051) und die dazugehörige Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 18/12583) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Neun, Neuer Anlauf für ein Wettbewerbsregister auf Bundesebene, NZKart 2017, 181