Der Bundestag zieht rechtliche Konsequenzen aus den jüngsten Pharmaskandalen um gestohlene und gepanschte Arzneimittel. Das Parlament verabschiedete am 06.06.2019 ein Gesetz, mit dem der Bund größere Kompetenzen bei der Überwachung bekommt. So sollen Kontrollen der Hersteller und Rückrufe von Medikamenten stärker zentral koordiniert werden. Die Bundesländer, die dafür hauptsächlich zuständig sind, müssen allerdings noch im Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelungen in Kraft treten können.
Reform nach Arzneimittelskandalen erforderlich
Hintergrund sind mehrere Arzneimittelskandale wie zum Beispiel der Fall des Blutdrucksenkers Valsartan, der mit einem potenziell krebserregenden Stoff verunreinigt war.
Künftig mehr Kontrollen
Als Reaktion darauf werden die Rückrufkompetenzen der zuständigen Bundesbehörden erweitert. Hersteller und Apotheken müssen mit häufigeren Kontrollen rechnen. Wenn Medikamente wegen Qualitätsmängeln ausgetauscht werden, sollen keine zusätzlichen Kosten für die Patienten entstehen. Zudem werden die Vorschriften für die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln noch einmal verschärft. "Patienten müssen sicher sein, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden", erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Redaktion neck-aktuell, 7. Juni 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/8753) und die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/10681) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Thewes/Melcher, Die Valsartan-Rückrufe im Lichte des § 84 AMG, A&R 2018, 205
Aus dem Nachrichtenarchiv
Anhörung: Experten loben Arzneimittelreform, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.04.2019, becklink 2012832
Bundesregierung will Sicherheit in Arzneimittelversorgung steigern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.03.2019, becklink 2012705