Bundestag beschließt Reform des Elterngeldes und der Elternzeit
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Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, hat der Bundestag am 29.01.2021 eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Diese sieht insbesondere mehr Teilzeitmöglichkeiten für Elterngeldbezieher, eine Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und zusätzliche Frühchen-Monate vor. Die Reform soll zum 01.09.2021 in Kraft treten.

Teilzeitmöglichkeiten werden erweitert

Laut einer Mitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 29.01.2021 sieht die Reform vor, dass die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben wird. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, könne künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden) bezogen werden. Zudem werde der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.

Keine Verringerung des Elterngeldes bei Lohnersatzleistungen

Zusätzlich werde jetzt sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher habe sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert. Eltern, die den Partnerschaftsbonus bezögen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit hätten arbeiten können, müssten den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Diese Corona-Sonderregelung sei zum 01.03.2020 eingeführt worden und werde bis zum 31.12.2021 verlängert.

Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene

Eltern besonders frühgeborener Kinder erhalten laut Ministerium künftig länger Elterngeld: Werde ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhielten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Werde das Kind acht Wochen zu früh geboren, gebe es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier.

Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten, so das Ministerium weiter. Bisher habe die Grenze für Paare bei 500.000 Euro gelegen. Diese neue Regelung für Paare betreffe Spitzenverdiener, die 0,4% der Elterngeldbezieher ausmachten, etwa 7.000. Für sie sei die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liege die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2021.