Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundestag hat am 22.06.2017 die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Dies teilt der Informationsdienst des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte, auf Grundlage der Änderung sei es möglich, weitere Meeresschutzgebiete ausweisen, die den Zustand in Nord- und Ostsee deutlich verbessern könnten.

Beschränkungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen

Bei der Ausweisung werde eine Interessensabwägung vorgenommen und Betroffene würden gehört. Bei der Ausweisung der Gebiete könnten künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfielen.

"Bevorratete Kompensationsmaßnahmen" möglich

Außerdem sehe die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen könnten im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden.

Mehr Schutz für Höhlen und naturnahe Stollen

Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland sei die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unterstütze zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung sei, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.

Ausweisung von Meeresschutzgebieten verbleibt bei Umweltministerium

Zudem behalte das Ministerium seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee. Wie bisher schon bedürfe es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017.

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