Der Bundestag hat am 24.10.2019 die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Neben der Mindestvergütung, der Ausweiterung der Teilzeitberufsausbildung und der Stärkung der beruflichen Fortbildung sieht sie eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- beziehungsweise dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau vor. Dies teilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit.
Neue Abschlussbezeichnungen
Die höherqualifizierende Berufsbildung werde aufgewertet, betonte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Vorgesehen seien drei einheitliche Fortbildungsstufen und Abschlussbezeichnungen, die auch im Ausland gut verständlich seien. Die geplanten Bezeichnungen lauten: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. "Sie senden eine klare Botschaft: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig", sagte Karliczek. Jetzt seien im Bundesrat die Länder am Zug, damit die Novelle zum 01.01.2020 in Kraft treten könne, so die Ministerin.
Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2019.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BT-Drs. 19/10815) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
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Gesetzentwurf: Bundesregierung will duale berufliche Bildung attraktiver machen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.06.2019, becklink 2013401