Der Bundestag hat den Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt. Das Gesetz der großen Koalition sieht vor, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vom 01.08.2018 an wieder Familienangehörige zu sich nach Deutschland holen können. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung am 15.06.2018 mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.
Derzeit Familiennachzug bis auf Härtefälle ausgesetzt
Derzeit ist der Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt - bis auf wenige Härtefälle. Union und SPD hatten 2016 angesichts hoher Asylzahlen beschlossen, dass Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und eng befristetem Bleiberecht - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen.
Ehepartner, Eltern und Kinder sollen kommen dürfen
Die Neuregelung sieht vor, dass die Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Das Gleiche gilt für Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen. Zusätzlich können Härtefälle geltend gemacht werden, was in der Vergangenheit aber nur sehr wenigen Betroffenen gelang. Entschließungsanträge von AfD sowie FDP wurden abgelehnt.
Redaktion beck-aktuell, 15. Juni 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Familiennachzug zu minderjährigem Flüchtling, einstweilige Anordnung EZAR NF 34 Nr. 62,
ZAR 2018, 27
EuGH, 351. Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen (Art. 2, 10 RL 2003/86/EG), DÖV 2018, 488
BVerfG, Visa zum Familiennachzug zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten,
NVwZ 2017, 1699
BVerfG, Visa zum Familiennachzug zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, NVwZ 2017, 1699
VG Berlin, Familiennachzug, Familienzusammenführungsrichtlinie, Qualifikationsrichtlinie, Dringender humanitärer Grund,
BeckRS 2017, 139856
VG Bayreuth, Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, BeckRS 2017, 122582
OVG Berlin-Brandenburg, Familiennachzug zu anerkanntem Flüchtling, NVwZ 2016, 471