Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen
Spahn sagte: "Masernschutz ist Kinderschutz." Das Gesetz solle die Schwächsten vor der hoch ansteckenden Erkrankung schützen und stelle auf Gemeinschaftseinrichtungen ab. Gelten soll die Impfpflicht auch für Personal in Kitas und Schulen, für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber. In namentlicher Abstimmung votierten 459 Abgeordnete für das Gesetz, 89 lehnten es ab, 105 enthielten sich.
Nötige Impfquote bisher nicht erreicht
2019 sind in Deutschland bisher 501 Menschen an Masern erkrankt, wie aus der Online-Datenbank des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Masern zu den ansteckendsten Erkrankungen gehören. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95% der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht.
Weitere Neuregelungen
Das Gesetz sieht außerdem weitere Neuregelungen vor. So sollen Opfer von Vergewaltigungen eine "vertrauliche Spurensicherung" mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Ein erweitertes Werbeverbot soll Jugendliche stärker vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren.