Bundestag beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung
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Ärmere Haushalte erhalten ab Juli finanzielle Entlastung. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelfraktionen den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene. Demnach steigt der Höchstbetrag im Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Die Einmalzahlung beläuft sich je nach Antragsberechtigung auf 100 Euro oder 200 Euro.

Mehr Geld für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Sofortzuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht. Die Parteien der Ampel-Regierung hatten den Zuschlag in ihrem Koalitionsvertrag als Übergangsregelung vereinbart, bis die geplante sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt ist, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführen soll.

Einmalzahlungen als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen

Für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beschlossen. Außerdem sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden. Das Geld ist unter anderem als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen gedacht.

Ukraine-Flüchtlinge wechseln ins Sozialgesetzbuch II oder XII

Zugleich ebnete die Koalition den Weg für den von Bund und Ländern im Grundsatz beschlossenen Wechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II oder XII. Dies bringt höhere Leistungen mit sich und ermöglicht mehr Unterstützung in den Jobcentern.

Miriam Montag, Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2022 (dpa).