Homeoffice-Pauschale nur im Rahmen der Werbungskosten absetzbar
Pro Tag am Heim-Schreibtisch werden demnach bei der Steuerberechnung 5 Euro angerechnet, für maximal 120 Tage im Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sodass die fälligen Steuern sinken. Allerdings zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Maßnahme.
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld weiterhin steuerfrei
Im gleichen Gesetz verlängerte der Bundestag auch die geltende Regelung, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Außerdem wurde eine Steuerregelung für besonders günstig vermietete Wohnungen geändert. Bisher konnten Vermieter Werbungskosten nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 60% der ortsüblichen Vergleichsmiete betrug. Diese Grenze sinkt nun auf 50%. So soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.
Steuerliche Entlastung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Darüber hinaus werden Ehrenamtler steuerlich entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt im kommenden Jahr von 2.400 Euro auf jährlich 3.000 Euro. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.